Satzung der Aasee-Mönche Münster,

Fanclub des VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach

1. Der Verein

1.1 Selbstverständnis

Der Verein „Aasee-Mönche Münster“ versteht sich als ein Zusammenschluss fußballinteressierter Menschen aus Münster und Umgebung zur Unterstützung des Fußballvereins VfL Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach. Unter dem Dach des Fanclubs werden die Interessen einzelner gebündelt und über die Grenzen Münsters hinaus vertreten. Im Vordergrund steht dabei der Gemeinschaftsgedanke, der sämtliche Aktivitäten des Vereins bestimmen soll.

 

1.2 Organisation

Der Fanclub organisiert sich als Zweckgemeinschaft in der Form eines  offiziell  bei Borussia Mönchengladbach und beim Fanprojekt e.V. Mönchengladbach eingetragenen registrierten Vereins. Ein Eintrag im Vereinsregister als eingetragener Verein besteht nicht. Im Regelfall findet an jedem dritten Freitag im Monat ein Vereins-Stammtisch statt. Zum Ende eines Jahres wird eine Jahreshauptversammlung durchgeführt.

 

1.3 Satzungsänderungen

Änderungen dieser Satzung sind i.d.R. nur auf der Jahreshauptversammlung zulässig. In besonderen Fällen ist eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder durch den Präsidenten einzuberufen.

Zur Änderung der Satzung ist ein Antrag beim Präsidenten oder seinem Stellvertreter zu stellen. Diese haben die Mitglieder zu informieren und ggf. über die Durchführung und den Termin einer außerordentlichen Hauptversammlung zu entscheiden.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Fanclubmitglieder anwesend sind. Für eine Änderung der Satzung ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen gelten hierbei nicht als Ablehnung der Satzungsänderung.

Grundsätzlich gilt bei allen Abstimmungen, dass bei einer Berechnung für die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis ungerade Zahlen nach oben hin aufgerundet werden.

 

2. Mitgliedschaft

2.1 Beginn einer Mitgliedschaft

Der Verein kann jederzeit neue Mitglieder aufnehmen. Die Mitgliedschaft ist formlos beim Präsidenten oder dessen Stellvertreter zu beantragen. Die Mitglieder sind über diesen Eintrittswunsch unverzüglich per E-Mail zu informieren.

Nach der Bekanntgabe eines Eintrittsgesuchs hat jedes Mitglied die Möglichkeit, Einspruch gegen die Aufnahme des Interessenten bzw. der Interessentin in den Fanclub zu erheben. Der Einspruch sollte möglichst unverzüglich nach dem Bekannt werden des Eintrittswunsches, spätestens aber bis 3 Tage vor dem nächsten Stammtisch erfolgen. Dieser Einspruch ist schriftlich an den Präsidenten, oder als offener Brief an alle Mitglieder zu richten.

Wird ein Einspruch erhoben, muss auf dem nächsten Stammtisch über den Eintritt des Interessenten bzw. der Interessentin abgestimmt werden. Die bevorstehende Abstimmung ist bei Bekanntgabe des jeweiligen Stammtisch-Termins anzukündigen. Mitglieder, die erst auf dem Stammtisch von dem Eintrittswunsch erfahren, müssen ihren Einspruch gegen den Eintritt direkt an diesem Stammtisch einlegen.

Im Rahmen des Stammtisches haben dann alle Beteiligten die Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern. Im Anschluss an die Diskussion über den Eintrittswunsch hat eine Abstimmung über den möglichen Eintritt zu erfolgen. Der Eintrittswunsch ist abgelehnt, wenn mindestens ein Mitglied diesem Wunsch widerspricht. Enthaltungen bei der Abstimmung gelten dabei als Zustimmung zum Beitritt des neuen Mitglieds.

Im Falle einer Ablehnung kann innerhalb eines Jahres kein neuer Antrag auf Eintritt in den Fanclub gestellt werden.

Wird kein Einspruch erhoben ist auf diesem Stammtisch nur der offizielle Eintritt des neuen Fanclubmitglieds zu verkünden. Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des Monats nach diesem Stammtisch.

 

2.2. Mitgliedsbeitrag

Jedes Fanclubmitglied hat einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von monatlich 5 Euro zu entrichten. Eine sog. passive Mitgliedschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Kinder und Schüler bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird eine ermäßigte Mitgliedschaft von 2,50 Euro angeboten.

Bankverbindung:       IBAN DE48 4007 0024 0038 7696 64

Deutsche Bank 24                              

                                  Kontoinhaber: Stephan Bodi/Aasee-Mönche

 

2.3. Rechte und Pflichten eines Vereinsmitglieds

Jedes Vereinsmitglied bekommt mit dem Beginn seiner Mitgliedschaft kostenlos einen Schal und eine Anstecknadel des Fanclubs. Ggf. müssen fehlende Artikel nachbestellt werden. Bei der Teilnahme an Fahrten oder bei der Vergabe von nicht genutzten Dauerkarten für Heimspiele wird im Rahmen der Anmeldefristen ein Vorzug vor Nicht-Mitgliedern gewährt.

Um dem Gemeinschaftsgedanken gebührend Rechnung zu tragen, sollten Vereins-Stammtische, Jahreshauptversammlungen und vom Fanclub organisierte Feiern grundsätzlich von allen Vereinsmitgliedern besucht werden. Eine Abmeldung vom Stammtisch ist wünschenswert, bei Jahreshauptversammlungen und Feiern hat die Absage der Teilnahme formlos beim Präsidenten oder AMOK zu erfolgen. Die entsprechenden Termine dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Über den Fanclub bestellte Eintrittskarten für Heim- und Auswärtsspiele sind ohne Ausnahme vom Besteller anzunehmen und zu bezahlen. Im Falle einer Nichtteilnahme kann dieses Mitglied selbständig für einen Ersatz sorgen oder die von ihm bezahlte Karte verfallen lassen.

Termine für Fahrten und Stammtische sowie andere wichtige Informationen werden grundsätzlich beim Stammtisch oder per E-Mail an die Mitglieder des Fanclubs kommuniziert. Mitglieder ohne E-Mail-Anschluss müssen diese Informationen beim Präsidenten oder anderen Fanclubmitgliedern erfragen.

 

2.4 Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt

Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt aus dem Fanclub ist jederzeit möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags entfällt vom auf den Austritt folgenden Monat an. Ein Anspruch auf die rückwirkende Erstattung von vor der Austrittserklärung gezahlten Mitgliedsbeiträgen besteht nicht (es sei denn, es sind bereits Zahlungen für die Zukunft erfolgt, die selbstverständlich an das scheidende Mitglied ausgezahlt werden).

 

2.5 Beendigung der Mitgliedschaft durch Ausschluss

Bei wiederholt vereinsschädigendem Verhalten erfolgt eine Verwarnung durch den Präsidenten und seinen Stellvertreter. Die Mitglieder sind hierüber beim Stammtisch im Rahmen der nachträglichen Anhörung zu informieren.

Kommt es nach einer Verwarnung weiterhin zu einem vereinsschädigendem Verhalten, hat jedes Mitglied das Recht, einen Antrag auf Ausschluss dieses Mitglieds zu stellen. Dieser Antrag ist mit Begründung schriftlich an den Präsidenten zu stellen. Eine Diskussion mit abschließender Abstimmung über den Ausschluss eines Mitglieds erfolgt beim nächsten Stammtisch. Der Präsident hat die bevorstehende Abstimmung bei Bekanntgabe des jeweiligen Stammtisch-Termins anzukündigen.

Ein Mitglied wird aus dem Fanclub ausgeschlossen wenn beim Stammtisch mindestens die Hälfte anwesenden Mitglieder für einen Ausschluss sind. Enthaltungen gelten hierbei nicht als Zustimmung für einen Ausschluss.

Ein Anspruch auf die rückwirkende Erstattung von vor dem Ausschluss gezahlten Mitgliedsbeiträgen besteht nicht (es sei denn, es sind bereits Zahlungen für die Zukunft erfolgt, die selbstverständlich an das ausgeschlossene Mitglied ausgezahlt werden).

 

3. Ämter

3.1 Vergabe

Folgende Positionen sind dauerhaft zu besetzen: Präsident, Kassenwart, dreiköpfige Planungsgruppe AMOK (Aasee-Mönche Organisations-Komitee). Auf der Jahreshauptversammlung wählen die anwesenden Mitglieder neue Personen in diese Ämter oder bestätigen die bereits im Amt befindlichen. Dazu ist pro Position und Kandidat eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend.

AMOK wird nicht gewählt, sondern wird nach einem Aufruf durch freiwillige Meldung festgelegt. Melden sich nicht genügend Freiwillige für die AMOK-Besetzung finden im nächsten Jahr keine gemeinschaftlichen Feiern des Fanclubs statt.

 

3.2 Inhalt

3.2.1 Der Präsident

Der Präsident der Aasee-Mönche Münster repräsentiert den Fanclub nach außen. Im übrigen obliegen ihm hauptsächlich organisatorische Aufgaben. So hat er etwa für die Ansetzung der Jahreshauptversammlung und die Bekanntgabe sämtlicher übrigen Termine an die Fanclubmitglieder zu sorgen. Er ist Ansprechpartner für Tagesordnungspunkte auf sämtlichen Treffen der Aasee-Mönche Münster.

 

3.2.2 Der Kassenwart

Der Kassenwart verwaltet das Vereinskonto, überwacht die Zahlungsbereitschaft der Mitglieder und erstattet regelmäßig Bericht über Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Er ist automatisch stellvertretender Vorsitzender des Clubs und übernimmt die Aufgaben des Präsidenten in dessen Abwesenheit. Auf der Jahreshauptversammlung wird von ihm eine zusammenfassende Übersicht der Einnahmen und Ausgaben des Fanclubs innerhalb des letzten Jahres gegeben.

 

3.2.3 Das Aasee-Mönche Organisations-Komitee (AMOK)

Das drei Mitglieder umfassende AMOK hat die Aufgabe, gemeinsame Veranstaltungen und Unternehmungen der Fanclubmitglieder zu planen und vorzubereiten. Die vom AMOK erarbeiteten Vorschläge werden grundsätzlich so früh wie möglich (im Optimalfall etwa vier bis sechs Wochen vor dem angepeilten Termin) bekannt gegeben und ggf. diskutiert. Zu jedem Projekt ist eine Kostenberechnung anzufertigen. Dabei ist auf gebotene Sparsamkeit und gerechte Verteilung der Ausgaben im Sinne des Fanclubs zu achten.

 

4. Unternehmungen und deren Finanzierung

Bei einer kassenfinanzierten Veranstaltungen oder Anschaffungen muss jedes Mitglied mindestens den auf die Einzelperson umgerechneten Zuschussbetrag als Mitgliedsbeitrag eingezahlt haben. Andernfalls kann der jeweilige Fehlbetrag durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden.

 

4.1 Fahrten zu Heimspielen

Die Anmeldung zu selbst organisierten Busfahrten oder zu Busfahrten mit anderen Fanclubs

ist verbindlich und sollte spätestens eine Woche vor der Durchführung des Spieles erfolgen. Nach dieser Frist können Anmeldungen aufgrund von Kapazitätsproblemen abgelehnt werden. Andere Fristen werden durch den Präsidenten mitgeteilt.

Sollte jemand absagen müssen ist entweder Ersatz zu beschaffen oder der Reisepreis an die Vereinskasse zu entrichten. Ausnahmen hiervon sind nur in besonderen Fallen möglich (kurzfristige Krankheit usw.)

Bei gemeinsamen Fahrten können nicht benutze Dauerkarten gerne an andere Mitglieder des Fanclubs oder auch Gäste weitergegeben werden, sofern der Inhaber diesem Vorgehen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der Nutzer dieser Dauerkarte hat hierfür einen Obolus in die Vereinskasse des Fanclubs zu entrichten. Für Mitglieder des Fanclubs beträgt dieser 5 Euro, Gäste zahlen 10 Euro pro Karte. Ehegatten und Kinder von Mitgliedern zahlen den ermäßigten Betrag. Ausnahmen sind hier gemeinsam genutzte Dauerkarten, bei denen  kein Betrag zu entrichten.

Der Kassenzuschuss pro Fahrt darf einen Betrag von 120 Euro nicht übersteigen. Ausnahmen hiervon können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf einem Stammtisch beschlossen werden. Bei gemeinsamen Busfahrten mit anderen Fanclubs gibt es grundsätzlich keinen Kassenzuschuss.

 

4.2 Fahrten zu Auswärtsspielen

Grundsätzlich gelten hier die gleichen Bedingungen (Termine, Kosten bei Absage) bezüglich der Anmeldung wie bei Heimspielen.

Der Fanclub beabsichtigt pro Saison mindestens eine gemeinsame Fahrt zu einem Auswärtsspiel durchzuführen. Für einen Kassenzuschuss ist es erforderlich, dass mindestens der Hälfte der Mitglieder an dieser Fahrt teilnehmen. Bei gemeinsamen Busfahrten mit anderen Fanclubs gibt es grundsätzlich keinen Kassenzuschuss.

 

4.3 Gemeinsame Feiern

Der Unkostenbeitrag für die Teilnehmer und der Kassenzuschuss wird im Rahmen eines Stammtisches beschlossen. Der Kassenwart wird nach Abstimmung mit dem Präsidenten unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der verfügbaren Mittel einen Vorschlag zur Diskussion stellen. Für einen Beschluss ist die einfache Mehrheit der Teilnehmer eines Stammtisches ausreichend.

 

5. Nichtmitglieder

Auch Nichtmitglieder sind bei den Aasee-Mönchen immer willkommen und können selbstverständlich jederzeit an Veranstaltungen der Aasee-Mönche teilnehmen. Allerdings zahlen sie ggf. einen geringfügig höheren Unkostenbeitrag, der vom AMOK den Umständen entsprechend festgelegt wird.

 

 

 

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